Corona
Zutritt zu Veranstaltungen
- 2G + Schnelltest: Zusätzlich zu Ihrem Impf- oder Genesungsnachweis müssen Sie beim Einlass einen negativen Testnachweis vorlegen. (Schnelltests: nicht älter als 24h, PCR-Tests: nicht älter als 48h).
- Bitte halten Sie bei der Vorlage Ihrer Nachweise Ihren Personalausweis bereit.
- Es gelten ausschließlich digitale Impfnachweise!
Folgende Personen sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen:
- Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. (Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.)
- Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Folgende Personen müssen nur einen Schnelltest vorweisen (keinen Impf- oder Genesungsnachweis):
- Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit ärztl. Attest).
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.
Für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre reicht ein Schülerausweis als Nachweis.
Zutritt zur Verwaltung / Ticketverkauf
- 3G: Bitte bringen Sie einen aktuellen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit.
- Aufgrund der aktuellen Umstände beginnt der Einzelticketverkauf jeweils 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin.
- Es gelten ausschließlich digitale Impfnachweise!
- Alle Teststationen der Umgebung, sowie die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren finden Sie hier: www.rems-murr-kreis.de/schnelltest-covid-19/schnelltests-im-rems-murr-kreis
- Öffnungszeiten der Menissa Teststation in der Grabenstraße, Backnang: Montag – Samstag 6:30-20:30 Uhr, Sonntag 9:00-15:00 Uhr
Besucherdaten
Nach § 8 der Corona VO werden vor Ort Besucherdaten erfasst. Diese werden unter Beachtung der DSGVO 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.
- Die Besucherdatenerfassung erfolgt vornehmlich über die LUCA App, die Sie sich im Vorfeld über Google Play oder App Store downloaden und sich registrieren können: https://www.luca-app.de/nutzeluca/
- Alternativ erfolgt sie über einen Datenerhebungsbogen, der jeweils vor Ort ausgefüllt werden muss (Name, Vorname, Kontaktdaten).
Abstandsregelungen
- Im Backnanger Bürgerhaus wird darum gebeten, den Mindestabstand von 1,5 Metern stets einzuhalten.
- Im Besucherraum erfolgt die Platzierung ohne Mindestabstand.
Mund- und Nasenschutz
In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über den gesamten Aufenthaltszeitraum und während der gesamten Vorstellung ist für das Personal und alle Besucher/innen Pflicht.
Unser Hygienekonzept finden Sie hier auch als PDF Download: