Besonderheiten in der Spielzeit 21/22
Zutritt zu Veranstaltungen
2G + Schnelltest
> Zusätzlich zu Ihrem Impf- oder Genesungsnachweis müssen Sie beim Einlass einen negativen Testnachweis vorlegen. (Schnelltests: nicht älter als 24h, PCR-Tests: nicht älter als 48h).
> Es gelten ausschließlich digitale Impfnachweise!
Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G+:
> Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
> Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus oder deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
> Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
> Alle geltenden Ausnahmen sowie weitere Infos finden Sie hier.
> In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über den gesamten Aufenthaltszeitraum und während der gesamten Vorstellung ist für das Personal und alle Besucher/innen Pflicht.
Zutritt zur Verwaltung/Ticketverkauf
3G > Bitte bringen Sie einen aktuellen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit.
> Es gelten ausschließlich digitale Impfnachweise!
> Aufgrund der aktuellen Umstände beginnt der Einzelticketverkauf jeweils 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin.